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In einem Unternehmen ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich. Arbeitgebende haben dafür zu sorgen, dass es möglichst zu keinen Unfällen kommt und die Gesundheit der Mitarbeitenden möglichst nicht geschädigt wird. Durch eine Arbeitsplatzanalyse und eine Gefährdungsbeurteilung können die körperliche Belastung beurteilt und entsprechende Massnahmen ergriffen werden. Eine langfristige Überbeanspruchung z. B. des Muskel-Skelett-Systems der Mitarbeitenden kann dadurch vermieden werden. Arbeitsbedingte körperliche Beschwerden können bei z. B. Heben und Tragen von Lasten, repetitiv manuellen Arbeiten, Arbeiten in Zwangshaltungen oder durch psychische Belastung entstehen.
Die Arbeitsplatzanalyse ist die systematische Beschreibung eines Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Arbeitsvorgänge. Ziel dieser Analyse ist die Bestimmung der physischen und psychischen Anforderungen, welche Mitarbeitende erfüllen sollten, die an diesem Arbeitsplatz arbeiten.
Durch beispielsweise Beobachtungsinterviews oder eine Gefährdungsbeurteilung können Gefahren in einem Unternehmen erkannt, systemisch dokumentiert und entsprechende Massnahmen ergriffen werden. Damit können die arbeitsbedingten, muskuloskelettalen Belastungen nachhaltig gesenkt werden.